Behandlungskosten

Das Naturheilzentrum Mittelhessen ist eine Privatpraxis

Wir nehmen, bis auf Ausnahmen, nicht am System der gesetzlichen Krankenkassen teil.
Gesetzlich Versicherte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung
der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse.
Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor
Aufnahme der Behandlung. Mitglieder privater Versicherungen, privat zusatzversicherte
und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten
gegenüber ihrer Versicherung haben.Das Erstattungsverfahren hat der Patient  gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses (von 1985) beschränkt.

 

 

Das Naturheilzentrum Mittelhessen erfüllt die Vorraussetzung für
eine qualitätsgesicherte Behandlung im Bereich Osteopathie.

Wir erfüllen das von den meisten gesetzlichen Krankenkassen geforderte Merkmal einer
qualifizierten osteopathischen Ausbildung.
Zertifizierter Osteopath mit mindestens 1350 Ausbildungsstunden und Mitgliedschaft in einem
Berufsverband.

Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Möglichkeit einer Teilerstattung!